Liefer- und Geschäftsbedingungen von Fototeca 9x12 S.L.

  1. Allgemeines
    1. Dies ist eine gesetzlich bindende Vereinbarung zwichen Fototeca 9 POR 12 S.L. und dem Kunden, die die Nutzungsrechte des in dieser Website enthaltenen Bildmaterials regelt.
      Lesen Sie bitte sorgfältig diese Liefer- und Geschäftsbedingngen vor dem Herunterladen eines Bildes. Mit der Übernahme eines Bildes in Ihren PC akezeptieren sie automatisch die Anerkennung dieser Bedingungen. Falls Sie diese nicht anerkennen, nutzen Sie bitte keine Bilder.
    2. Bei Erhalt von Bildmaterial von Fototeca 9 POR 12 S.L. per E-Mail, durch Herunterladen von unserer Website oder als digitale Daten auf einer CD-ROM erkennen sie ausdrücklich die vorliegenden Liefer- und Geschäftsbedingungen an.
    3. Elektronischen Bildübermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschliesslich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (kurz LGB.)
    4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Fototeca 9 POR 12 S.L.. Geschäftsbedingungen des Bestellers auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
    5. Mit der Lieferung unseres Bildmaterials gilt nicht automatisch die Veröffentlichungserlaubnis als erteilt. Speziell für alle Arten der Wiedergabe, die üblicherweise einem Anspruch auf Erstrechte unterliegen sowie für werbliche Verwendung von Bildern mit Personen, ist unsere schriftliche Freigabe unbedingt erforderlich.
    6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets mit allen Rechten Eigentum von Fototeca 9 POR 12 S.L. bzw. des Urhebers. Es wird ausschliesslich vorübergehend und zum einmaligen Erwerb und zur Ausübung von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
    7. Alle von Fototeca 9 POR 12 S.L. gelieferten Bilder sind mit Bildnummer und Urhebernachweis versehen. Der Besteller ist verpflichtet, stets sicherzustellen, dass diese Informationen immer am Bildmaterial bleiben; insbesondere auch bei allen digitalen Bilddaten.
  2. Definitionen
    Im vorliegenden Vertrag haben folgende Begriffe folgende Bedeutung:
    1. Bild, Bilddaten und Bildmaterial: alle von Fototeca 9 POR 12 S.L. auf allen Datenträgern angebotenen digitalen Daten mit Bildinformationen, sowie auf die Web Site, oder durch e-mail oder ähnliche technische Verfahren übermittelt
    2. Bestellung: die per Computer gestellte Anfrage des Kunden, in der die Nutzung des angeforderdten Bildes beschrieben wird.
    3. Rechnung: die per Computer ausgestellte Rechnung, in der die Nutzungsrechte und das entsprechende Honorar festelegt werden.
    4. Nutzung: jede vollständige oder teilweise Kopie oder Veröffentlichung eines Bildes in jeder Art von Medium. Als Nutzung gilt auch jede vollständige oder teilweise Verfremdung oder Manipulation eines Bildes.
  3. Garantierte Rechte
    Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht nach der Bedingungen unseren Freigabeerklärung bzw. Rechnung übertragen. Das gilt insbesondere für Bilder, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. Obliegt dem Verwender.
  4. Honorare und Nutzungsvereinbarungen
    1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig und bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch Fototeca 9 POR 12 S.L. nach vorheriger Vereinbarung über Nutzungsart, Auflagenhöhe, Abbildungsgrösse, Laufzeit, Platzierung, und Verbreitungsgebiet. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt die Freigabeerklärung durch Fototeca 9 POR 12 S.L.
      Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes oder Bildausschnittes die mittels Montagen, Foto-Composing, elektronischer Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
    2. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform; sie wird durch Rechnungsstellung seitens Fototeca 9 POR 12 S.L. ersetzt. Die Übertragung des Nutzungsrechtes ist bedingt durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars.
      Der Besteller ist bei der Bildbestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, verpflichtet Fototeca 9 POR 12 S.L., stets die erforderlichen wahrheitsgemässen Art, Umfang und Verbreitungsgebiet der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Differieren die Angaben des Bestellers und die tatsächliche Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und Fototeca 9 POR 12 S.L. ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
    3. Alle Honorarangaben verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer .
    4. Die durch Freigabeerklärung eingeräumten Rechte und damit die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den vereinbarten Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung oder sonstige Ausweitung der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Jede darüber hinausgehende Nutzung verpflichtet den Besteller zur unaufgeforderten Meldung an Fototeca 9 POR 12 S.L. Generell sind Nachauflagen, Nachdrucke bzw Wiederverwendungen unverzüglich vom Besteller mitzuteilen.
    5. Wird ein durch das überlassene Bildmaterial geschaffenes Medium in einem neuen Medium, insbesondere für Werbezwecke, abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Bildmaterial erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Der Besteller hat in diesem Fall Fototeca 9 POR 12 S.L. von dem beabsichtigten Verwendungszweck vorab zu informieren und die erforderliche Freigabeerklärung einzuholen.
    6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
    7. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist Fototeca 9 POR 12 S.L. berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
    8. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
    9. Mit Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird stets dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
    10. Mit der Übersendung von digitalen Bildern in niedriger Auflösung auf einer CD-ROM, via E-Mail oder durch das Herunterladen digitaler Daten von der Web Site von Fototeca 9 POR 12 S.L. erhält der Besteller nur ein Recht zur Ansicht der Bilder, nicht jedoch Rechte zur Nutzung.
    11. Mit Ablauf einer 4-wöchigen Frist ab Verfügbarkeit der Bilddaten in High Resolution, bzw. im Falle des vorzeitigen Widerrufs des Nutzungsrechts durch Fototeca 9 POR 12 S.L., wird der Besteller sämtliche auf dem eigenen Rechner oder auf sonstigen elektronischen Datenträgern kopierten Bilddaten unaufgefordert und vollständig löschen, und dies auch auf Verlangen in Schriftform Fototeca 9 POR 12 S.L. erklären, es sei denn, der Besteller hat ein weitergehendes Nutzungsrecht entsprechend erworben. Die Genehmigung zu einer Fristüberschreitung muss im Einzelfall vereinbart werden.
  5. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
    1. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
    2. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist die Anfertigung jeglicher Art von Kopien oder Duplikaten der Bilder sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Die Haftung für die zur Verfügung gestellten Bilddaten verbleibt in jedem Falle beim Besteller. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von Fototeca 9 POR 12 S.L. an einen Dritten gesandt werden. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er kopiert bzw. dupliziert oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
    3. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
    4. Obwohl Fototeca 9 POR 12 S.L. jede Bestellung mit grösstmöglicher Sorgfalt bearbeitet, können wir keine Haftung übernehmen für Ausfälle, Schäden oder Verluste, die durch unterbliebene Bildlieferung, Mängel im Bildmaterial, insbesondere im Filmmaterial oder in der Eignung von elektronischen Bilddaten, fehlerhafte Bildbeschreibung oder eventuell mitgelieferte Programme entstehen. Sobald Fototeca 9 POR 12 S.L. weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, ist daher insoweit jegliche Haftung ausgeschlossen.
    5. Bildnisse von Personen des öffentlichen Lebens dürfen nicht in einer Tendenz verwendet werden, die eine Beziehung zu einem bestimmten Produkt herstellt oder textliche oder tendenzielle Verfremdungen beinhaltet. Für die Einholung notwendiger Genehmigungen ist der Besteller verantwortlich.
    6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
    7. Die Entscheidung, ob für die jeweils beabsichtigte Nutzung von Bildern eine für die spezielle Nutzung geeignete Genehmigung im Bereich des Model-Release (Rechte am eigenen Bild, insbesondere bei Personen oder Innenräumen von Gebäuden) erforderlich ist, kann nur vom Besteller getroffen werden. Wir können daher nicht dafür garantieren, dass eine geeignete gültige Erlaubnis vorliegt, ausser diese wird von uns schriftlich zugesichert. Ohne Vorliegen dieser schriftlichen Zusage ist jegliche Haftung ausgeschlossen, sobald Fototeca 9 POR 12 S.L. weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
    8. Fototeca 9 POR 12 S.L. haftet nicht für Verwendungen von Bildmaterial, auf denen Markenzeichen, Handelsmarken oder geschätzte Produkte, Designs oder Grafiken abgebildet sind. Der Besteller trägt alleine die Verantwortung für die Einholung der notwendigen Genehmigungen.
    9. Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urhebergesetzes.
  6. Urhebervermerk / Belegexemplar
    1. Wir verlangen ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.
    2. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung sowie für Einblendungen in Fernsehsendungen, Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
    3. Von jeder Veröffentlichung sind uns mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
  7. Schadensersatz
    1. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach Punkten VII.2 und VII.3 berechnet wird, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
    2. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung jeder Art von Kopien und Duplikaten sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
    3. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar eventuell zuzüglich Verwaltungskosten.
  8. Zahlung
    1. Das endgültige Nutzungsrecht gild erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung als erteilt. Die Zahlung der Rechnungen von Fototeca 9 POR 12 S.L. muss netto ohne jeden Abzug sofort nach der Angebotsannahme und vor dem Herunterladen des Bildmaterial oder der Übermittlung der Bilddaten auf einer CD-ROM erfolgen, in jedem Fall aber vor der endgültigen Nutzung de Bildmaterials. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Fototeca 9 POR 12 S.L.
    2. Eine Reklamation der Rechnung muss innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum an Fototeca 9 POR 12 S.L. mitgeteilt werden, wenn dies nicht erfolgt gilt die Rechnung als angenommen.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschliesslich Madrid.
    2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des spanischen Urheberrechtsgesetzes.
    3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt spanisches Recht als vereinbart.
    4. Sollte eine Bestimmung dieser LGB nichtig sein oder werden, so wird diese durch eine Bestimmung ersetzt, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.
    5. Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten, soweit sie sich auf die Geschäftsbeziehungen beziehen und uns im Zuge dieser zugänglich werden, speichern und in unserer EDV verarbeiten.